MIRUS AKTUELL

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Rotary Club und Stadt St. Veit ermöglichen Deutschkurs

Der Rotary Club St. Veit und die Stadtgemeinde bieten einen kostenlosen Deutschkurs für aus der Ukraine geflüchtete Menschen.

St. Veit/Glan │ „Ich muss lernen, und ich lerne gerne“, beschreibt eine Kursteilnehmerin ihr Motiv. Rund 20 UkrainerInnen kommen zum Deutschkurs in den Fuchspalast. Seit Ausbruch des Krieges bietet der St. Veiter Rotary Club mit Unterstützung von Bürgermeister Martin Kulmer für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in St. Veit Schutz suchen, Deutschkurse an. „Neben vielen anderen Sorgen stellt die sprachliche Hürde ein großes Handicap für die Geflüchteten dar“, erklären die St. Veiter Steuerberater Stefan Mirus und Margit Ladinig, die die Deutschkurse im Vorjahr ins Leben gerufen haben. „Je besser die Sprachkenntnisse, desto eher finden die UkrainerInnen hier Arbeit. Die Vertriebenen sind qualifizierte MitarbeiterInnen, die von Unternehmen in St. Veit händeringend gesucht werden. Wir haben eine Ukrainerin in unserer Kanzlei angestellt – sie lernt unsere Sprache unfassbar schnell.“ Auf der Suche nach einem Raum für die Sprachkurse trat der Rotary Club an Bürgermeister Martin Kulmer heran, der einen Seminarraum im Fuchspalast zur Verfügung stellt. „Sprache schafft die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe – daher ist es uns ein großes Anliegen, die geflüchteten Menschen bestmöglich dabei zu unterstützen, Deutsch zu lernen. Es freut mich, dass es hier ein so umfassendes Angebot gibt und wir als Stadt unseren Teil dazu beitragen können“, so der Bürgermeister. Die Geflüchteten hatten in ihrer Heimat gute Arbeitsplätze. Sie stellen sich auf einen längeren Aufenthalt ein, möchten hier bleiben und suchen Arbeit. Rotary-St. Veit-Präsident Michael Sterneck beschreibt: „Alle TeilnehmerInnen sind motiviert und dankbar. Wir möchten Menschen, die ein schweres Schicksal haben, gerne hier bei uns vor Ort unterstützen.“ Ukrainisch ist nach dem Russischen und Polnischen die drittgrößte slawische Sprache. Ukrainisch wird in kyrillischer Schrift geschrieben, das Alphabet umfasst 33 Buchstaben. 

Foto (© Stadt St. Veit): Stefan Mirus, Bürgermeister Martin Kulmer, Deutsch-Lehrerin und gebürtige Ukrainerin Tamila Rassinger, Margit Ladinig und Rotary Präsident Michael Sterneck. 

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Informationen zum aws Energiekostenzuschuss

WICHTIG!
Am 07.11.2022 ist eine Voranmeldung auf der Homepage der AWS möglich.
Diese Voranmeldung muss bis 21.11.2022 durchgeführt werden, um danach einen Antrag auf die Förderung stellen zu können!

–> Welche Unternehmen erhalten den Zuschuss?
Unterstützt werden

  • gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größe
  • grds. alle Branchen explizit ausgeschlossene Sektoren lt. Richtlinie

–> Was wird gefördert?

  • Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 (Erdgas, Strom, Treibstoffe mit Einschränkungen)

–> Unterteilung in 2 Gruppen

Unternehmen mit weniger als EUR 700.000,- Jahresumsatz

  • Das Kriterium „energieintensiv“ muss nicht erfüllt werden.
  • Der errechnete Zuschuss muss mind. EUR 2.000,00 betragen.
  • An einer Lösung für Unternehmen mit einem errechneten Zuschuss unter EUR 2.000,00 wird noch gearbeitet.

Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Jahresumsatz

  • Hier werden 4 Stufen unterschieden.
    • Basisstufe 1 – Zuschusshöhe bis EUR 400.000,00
    • Stufe 2 – Zuschusshöhe bis EUR 2 Mio.
    • Stufe 3 – Zuschusshöhe bis EUR 25 Mio.
    • Stufe 4 – Zuschusshöhe bis EUR 50 Mio.
  • Der errechnete Zuschuss muss mind. EUR 2.000,00 betragen.
  • Das Kriterium „energieintensiv“ muss durch einen Steuerberater mittels Feststellung nachgewiesen werden:
    • Energiekosten mind. 3% vom Umsatz bzw. Produktionswert bei Basisstufe 1
    • Energiekosten mind. 0,5% vom Mehrwert bei Stufe 2-4
  • Das Vorliegen eines Verlustes muss durch einen Steuerberater festgestellt werden.
  • In den Stufen 2-4 gibt es noch detaillierte Voraussetzungen für den Anspruch auf die Förderung.

–> Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Basisstufe 1 – 30% der Mehrkosten gegenüber 2021
  • Stufe 2 – max. 30% der Mehrkosten, die über das Doppelte der Energiekosten aus 2021 hinausgehen
  • Stufe 3 – max. 50% der Mehrkosten, die über das Doppelte der Energiekosten aus 2021 hinausgehen, max. 80% des Verlustes
  • Stufe 4 – max. 70% der Mehrkosten, die über das Doppelte der Energiekosten aus 2021 hinausgehen
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Alles rund um COVID-19

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